Vorhabenträger müssen sich bei der Planung ihres Projektes ausgiebig mit dem Thema Umweltrecht befassen. Behörden fordern für viele genehmigungspflichtige Vorhaben artenschutzfachliche Unterlagen. Schwerpunkt von lupusplan liegt auf der Genehmigung von
- Windenergieanlagen
- Oberbodenabbau
- Kies
- Sand
- Torf
- Ton
- Straßenbau
- Bebauungspläne
- Leitungsbau.
Wir erarbeiten für Ihre Genehmigung folgende Gutachten
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I)
- Artenschutzfachbeitrag (ASP Stufe II)
- Raumnutzungsanalyse (RNA)
- FFH-Monitoring
- FFH-Verträglichkeitsprüfung
- FFH-Vorprüfung (FFH-VP)
- Umweltverträglichkeitsprüfung / -studie (UVP/UVS)
- Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP).
